Zum Thema Lern- und Leistungsschwierigkeiten finden Sie unter untenstehendem Link
eine Aufstellung aller Bestimmungen, die seit 1999 zum Thema Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. die Legasthenie vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus herausgegeben wurden.
Zusätzlich sind Informationen zum Nachteilsausgleich:
- an beruflichen Schulen
- für hörgeschädigte Schüler, speziell Realschulen
- für Schüler, speziell Förderschulen
- für hörgeschädigte, köperbehinderte und sehgeschädigte Schüler, speziell Gymnasium.